Kosten der Erstberatung

Die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte haben höchste Priorität. Dies gilt sowohl für die gerichtliche Vertretung, die außergerichtliche Vertretung als auch im Rahmen der Erstberatung. Um diesen Standard der Kanzleiphilosophie dauerhaft aufrechterhalten zu können, werden bei ausländer- und asylrechtlichen Mandaten bereits für die Erstberatung Kosten erhoben.

Die Erstberatung erfolgt nach Vereinbarung telefonisch, elektronisch per E-Mail oder persönlich in den Kanzleiräumlichkeiten. Eine ebenfalls mögliche Online-Rechtsberatung per Videokonferenz ist von den nachfolgenden Bestimmungen nicht umfasst. Soweit Sie an einer Solchen interessiert sind, folgen Sie bitte Online-Rechtsberatung.

Die Kosten der Erstberatung richten sich regelmäßig nach dem Umfang, der Komplexität sowie der Bedeutung der Sache. In überschaubaren ausländer-/ asylrechtlichen Angelegenheiten werden Gebühren wie folgt erhoben:

In Einzelfällen kann die Beratungsgebühr nach Vereinbarung höher, aber auch niedriger sein. 

Damit Sie stets einen Überblick über die Kosten haben, werden Sie gebeten die folgenden Schritte bei der Mandatierung einzuhalten:

  1. Rufen Sie im Büro an und schildern Sie Ihr Problem.
  2. Es folgt ein kostenloses Erstgespräch.
  3. Sie werden über die voraussichtlichen Kosten für die Erstberatung informiert.
  4. Soweit Sie mit den Kosten einverstanden sind, erfolgt nach Terminvereinbarung die Erstberatung in der vereinbarten Art und Weise.